Stadt-Anzeiger Auerbach - Mai 2026 34 Das Schloss der mittelalterlichen Befestigung unserer Stadt Auerbach (Fortetzung von Seite 28) Neben der alten Gerichtslinde (rechts) am Ortsausgang von Kasberg wurde auch eine zweite, natürlich viel jüngere, gepflanzt. (Foto vor ca. 20 Jahren) Köstler schrieb vor gut 100 Jahren: „Bei dieser Linde unter freiem Himmel hat der Landrichter von Auerbach Schrannenrecht mit ganzem Gerichtsstab gehalten und hat im Hildpoltsteiner Amt und zu Gräfenberg alle Landesfürstl. Jurisdiktion gehabt. Interessant ist, daß diese uralte Linde noch heute steht. Der riesige Baumstamm ist zwar zerrissen und hohl, aber die mächtigen Äste treiben jährlich mit frischer Kraft neue Zweige und Blätter.“ (5, Band VII, Seite 14) „Das Sulzbacher und später das Auerbacher Landgericht hatten in der Zeit, aus der wir durch Urkunden und Gerichtsprotokolle darüber unterrichtet sind, also seit dem 14. Jahrhundert im wesentlichen nur mehr zu befinden in Streitfällen, bei denen es um ‚Grund und Boden, Rain und Stein, Markung und Erbschaft‘ ging und das nicht bloß im pfälzischen Herrschaftsbereich, sondern im Westen auch in Gebieten, in denen andere Herren, die Markgrafen von Bayreuth, die Bischöfe von Bamberg, der Rat der Stadt Nürnberg usw. gerichtsherrliche, grundherrliche und andere Befugnisse (etwa Zehentrechte, Fronen, Dienste) hatten. Ungeachtet dieser Rechte mußten es Bayreuth, Bamberg und Nürnberg dulden, daß der Auerbacher Landrichter mit seinen Urteilern in Streitfällen, welche Liegenschaften betrafen, über ihre Untertanen Gericht sprach.“ (3, Seite 62) Das Landgericht Auerbach wirkte also weit über die engere Stadtumgebung hinaus. Es war tief in den fränkischen Raum hinein zuständig. „Dabei ist die Ausdehnung des Auerbacher Gerichtssprengels bis zur Regnitz, vor die Tore Forchheims und Erlangens, auch für die Frühgeschichte des östlichen Franken von Belang, übrigens ein weiteres Zeugnis für die starken Bindungen Auerbach in westlicher Richtung.“ (3, Seite 63) „Es war für Auerbach eine ganz hervorragende Auszeichnung, daß dort der Sitz eines Landgerichts war, denn es gab in der ganzen damaligen Oberpfalz bis 1800 nur 5 Landgerichte, wohl aber an die 20 Pflegämter u. Richterämter.“ (5, Band VII, Seite 51) Die Pflegämter Eschenbach, Kirchenthumbach, Thurndorf, Hollenberg und Hartenstein unterstanden dem Landgericht Auerbach, „desgleichen die Klöster Speinshart, Michlfeld u. Weißenohe. – Auch die Herrschaft u. Festung Rotenberg gehörte zum Landgericht Auerbach. Daß der Landrichter ein vielbeschäftigter Mann war, mag man daraus ersehen, daß er allein die Berufsarbeiten eines Bezirksamtmanns, Notars, Oberamtsrichters, Landgericht- u. Schwurgerichtspräsidenten, Untersuchungsrichters, Landwehrbezirkskommandeurs u. Kriegsobersten zu versehen hatte.“ (5, Band VII, Seite 52) Das Halsgericht Auerbach Den Geltungsbereich des wesentlich kleineren Halsgerichts Auerbach habe ich in obiger Skizze markiert. Das Halsgericht wurde noch bis ins 17. Jahrhundert herein ausgeübt. Die Sterbematrikeln des Pfarramts berichten: Im Jahre 1612 henkte man an den Galgen einen Mann von 32 Jahren, welcher mit anderen viel gestohlen und falsche Brandbriefe (mit Drohung des Abbrennens) herumgetragen habe. (nach 3, Seite 124) Nur noch die Straßennamen Galgenberg und Am Rabensteig erinnern daran, dass hier einst Hinrichtungen stattfanden. 1614 wurden eine Kindsmörderin und ein 57jähriger Mann, diebstahlshalber, eingezogen (= verhaftet) und mit dem Schwert hingerichtet. Ebenso richtete man am 14. Juli 1618 auf dem neuerbauten Rabenstein zwei Weibspersonen mit dem Schwert; sie hatten gestohlen, Unzucht getrieben, Kinder abgetrieben, ein Kind umgebracht und es hernach in den Mühlweiher zu Michelfeld geworfen. (nach 3, Seite 124) Das Halsgericht Auerbach hatte keinen eigenen Henker angestellt, sondern holte sich die Scharfrichter von Fall zu Fall von woanders her, z.B. aus Nürnberg. (6) (Fortsetzung Seite 36)
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