Stadt-Anzeiger Auerbach - Mai 2026 22 Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer Auerbach Gottesdienste: Samstag: 17.30 Uhr - Sonntag: 9.00 + 10:30 Uhr Mutterhaus Sonntag 7.00 Uhr und 10.00 Uhr Ranna: Sonntag 9:00 Uhr Gottesdienst Termine siehe aktuelle Gottesdienstordnung Internet: www.pfarrei-auerbach.de . Bad- und Hallengesellschaft Auerbach e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 7. Mai 2026, um 19.00 Uhr im Nebenzimmer des Bistro Wittmann, Unterer Markt 11, in 91275 Auerbach. Tagesordnung TOP 1: Begrüßung TOP 2: Bericht des Vorsitzenden Norbert Gradl TOP 3: Bericht des Schatzmeisters Hans Kormann TOP 4: Bericht der Kassenprüfer Franz Popp und Jürgen Steibl TOP 5: Aussprache zu den TOP ‘n 2 - 4 TOP 6: Entlastung der Vorstandschaft TOP 7: Wünsche und Anträge mit freundlichen Grüßen Norbert Gradl 1. Vorsitzender unabhängig. solidarisch. stark. SOZIALVERBAND Einladung zur Jahreshauptversammlung Der VdK Ortsverein Michelfeld lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein: Am Samstag, den 06.06.2026 um 14:30 Uhr im Gasthaus Schenk in 91275 Michelfeld Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Gedenken der Verstorbenen 3. Grußworte 4. Verlesung des Protokolls (falls gewünscht) 5. Kassenbericht 6. Wünsche und Anträge Auf zahlreiches Erscheinen aller Mitglieder freut sich die gesamte Vorstandschaft. Bekanntmachung über die Fälligkeit von Abgaben Stadt Auerbach i.d.OPf. Auerbach i.d.OPf., 01.04.2026 - Stadtkasse - Az.: 2/21-fe Oberer Marktplatz 1 91275 Auerbach i.d.OPf. Öffentliche Zahlungsaufforderung Auf die nachstehend angegebene Fälligkeit von Abgaben wird aufmerksam gemacht: Fälligkeitstermin Bezeichnung der Abgabe Rate Zahlungszeitraum 15. Mai 2026 Grundsteuer A 2. Rate April - Juni 2026 15. Mai 2026 Grundsteuer B 2. Rate April - Juni 2026 15. Mai 2026 Gewerbesteuer-VZ 2. Rate April - Juni 2026 15. Mai 2026 Wasser- u. Kanal- gebührenabschlag 1. Rate Januar – März 2026 Sonderregelung für Kleinbeträge: Nach § 28 Abs. 2 GrStG wird die Grundsteuer fällig - am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn EURO nicht übersteigt - am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig EURO nicht übersteigt. Sofern der Stadt Auerbach i.d.OPf. ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben im SEPALastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Liegt der Stadt Auerbach i.d.OPf. kein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, die fälligen Beträge am Fälligkeitstermin an die Stadt Auerbach i.d.OPf., Stadtkasse, auf eines der unten angegebenen Konten unter Angabe der jeweiligen FAD-Nummer zu überweisen. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforderung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisfolgen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. gez.: Joachim Neuß Erster Bürgermeister Geldinstitut BIC IBAN Sparkasse Auerbach BYLADEM1ESB DE27 7535 1960 0000 2004 51 Raiffeisenbank Auerbach GENODEF1AUO DE26 7606 9369 0000 0054 52 Commerzbank Auerbach COBADEFFXXX DE26 7734 0076 0390 0230 00
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