Stadt-Anzeiger Auerbach - Mai 2026 14 Bürgermeister und Stadtrat 1960-1966 (von Rudi Weber) Die Tatsache, dass erstmals eine Frau in der über 710-jährigen Geschichte unserer Stadt Auerbach Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin ist, veranlasst mich zu dieser heimatgeschichtlichen Darstellung incl. Foto auf der Titelseite dieses Stadtanzeigers. (siehe auch 1) Zum Foto auf Seite 1 Abgebildet sind Auerbachs 1. Bürgermeister Fritz Finsterer (1896-1969) mit dem Stadtrat in der Legislaturperiode 1960 bis 1966. 1. Bürgermeister Finsterer steht vorne links in Seitenansicht. Sein Stellvertreter als 2. Bürgermeister war Erich Popp. (1924-1992; oberste Reihe 2. von rechts) Die Amtszeit von Bürgermeister und Stadtrat beträgt seit 1960 in Bayern 6 Jahre. Bis 1960 waren es nur 4 Jahre. Köstler-Chronik Der große Chronist Joseph Köstler (1849-1925), Lehrer und einer alten Auerbacher Lehrerfamilie entstammend, hat in seiner handgeschriebenen 27-bändigen Chronik seiner Vaterstadt im Band VIII (2, Seite 13 ff) einen ausführlichen und interessanten Beitrag über den ‚Wirkungskreis des Magistrats‘ und die ‚Bürgermeister‘ abgefasst. Seine Ausführungen sind mit Grundlage des folgenden Artikels bis herauf ins 20. Jahrhundert. Stadterhebung Im Mittelalter (ca. die Zeit zwischen dem 6. und 15. Jahrhundert) hatten nur Städte das Recht, z.B. eine Befestigung mit Mauer, Toren, Türmen usw. zu errichten und einen Bürgermeister zu wählen. Als der Markt (seit 1144) Urbach wohl 1314 von Ludwig dem Bayern (1282 oder 1286 bis 1347; ab 1314 König und ab 1328 Kaiser HRR, also des Heiligen Römischen Reichs) zur Stadt erhoben wurde, war gerade der Hammereigner Konrad Pogner hier Gemeindevorsteher. Er wurde so der erste Bürgermeister der neuen Stadt, und amtierte in beiden Ämtern von 1290 bis 1320. In den folgenden Jahrhunderten fällt auf, dass einige Namen von Bürgern immer wieder auftauchen, wenn es um Bürgermeister und Ratsmitglieder, auch Magistrat genannt, geht. Es hat sich auch in unserer Stadt eine Art Patriziat gebildet, wie wir es z.B. von Nürnberg (3) her kennen. In Auerbach waren dies u.a. alphabetisch die Familien Held, Neumüller, Niller, Pogner, Schreiber, Stromer, Trautenberger, Weißmann etc., die immer wieder auftauchen. Bürgermeister, Stadträte, einige Ortssprecher und die Spitzen der Stadtverwaltung bald nach der Gemeindegebietsreform zum 1. Mai 1978. Aus Auerbach, Degelsdorf, Gunzendorf, Michelfeld, Nasnitz, Nitzlbuch und Ranzenthal war die Stadt Auerbach geworden. Ranna ließ sich bereits 1972 freiwillig in die damalige Stadt Auerbach eingemeinden. Frauenwahlrecht Über Jahrhunderte bestimmten ausschließlich Männer als Ratsherrn die Geschicke von Gemeinden. Natürlich war dies auch in Auerbach nicht anders. Am 12. November 1918 wurde endlich in Deutschland ein allgemeines aktives und passives Wahlrecht für Frauen und Männer ab 20 Jahren eingeführt. Im Artikel 109, Abs. 2 der Weimarer Verfassung schlug sich das schließlich im Satz nieder „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“. Im Nachbarland Schweiz wurde das Frauenwahlrecht erst 1971 eingeführt. Auch bei uns in Auerbach dauerte es nach 1918 noch ein paar Jahrzehnte, bis die 1. Frau in den Stadtrat einzog. (Fortsetzung Seite 16)
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