Stadt-Anzeiger Auerbach - November 2025 24 Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer Auerbach Gottesdienste: Samstag: 17.30 Uhr - Sonntag: 9.00 + 10:30 Uhr Mutterhaus Sonntag 7.00 Uhr und 10.00 Uhr Ranna: Sonntag 9:00 Uhr Gottesdienst Termine siehe aktuelle Gottesdienstordnung Internet: www.pfarrei-auerbach.de Alle Termine und weitere Informationen finden Sie unter www.christuskirche-auerbach.de Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bahnhofstraße 14 Tel. (0 96 43) 13 19 pfarramt.auerbach@elkb.de www.christuskirche-auerbach.de Gottesdienste 2.11. 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 9.11. 9.30 Uhr Gottesdienst 16.11. 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus 19.11. 19.30 Uhr Buß- und Bettag 23.11. 9.30 Uhr Ewigkeitssonntag 30.11. 9.15 Uhr 1. Advent Evangelische öffentliche Bücherei Bahnhofstraße 14a Tel. (0 96 43) 91 65 97 www.christuskirche-auerbach.de/buecherei Bücherei Dienstag 18 - 19 Uhr Freitag 16 - 17 Uhr Sonntag 10.30 - 11.30 Uhr Bekanntmachung über die Fälligkeit von Abgaben Stadt Auerbach i.d.OPf. Auerbach i.d.OPf., 02.10.2025 - Stadtkasse - Az.: 2/21-fe Oberer Marktplatz 1 91275 Auerbach i.d.OPf. Öffentliche Zahlungsaufforderung Auf die nachstehend angegebene Fälligkeit von Abgaben wird aufmerksam gemacht: Fälligkeitstermin Bezeichnung der Abgabe Rate Zahlungszeitraum 15. November 2025 Grundsteuer A 4. Rate Oktober - Dezember 2025 15. November 2025 Grundsteuer B 4. Rate Oktober - Dezember 2025 15. November 2025 Gewerbesteuer-VZ 4. Rate Oktober - Dezember 2025 15. November 2025 Wasser- u. Kanal- gebührenabschlag 3. Rate Juli – September 2025 Sonderregelung für Kleinbeträge: Nach § 28 Abs. 2 GrStG wird die Grundsteuer fällig - am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn EURO nicht übersteigt - am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig EURO nicht übersteigt. Sofern der Stadt Auerbach i.d.OPf. ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben im SEPALastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Liegt der Stadt Auerbach i.d.OPf. kein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, die fälligen Beträge am Fälligkeitstermin an die Stadt Auerbach i.d.OPf., Stadtkasse, auf eines der unten angegebenen Konten unter Angabe der jeweiligen FAD-Nummer zu überweisen. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforderung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisfolgen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. gez.: Joachim Neuß Erster Bürgermeister Geldinstitut BIC IBAN Sparkasse Auerbach BYLADEM1ESB DE27 7535 1960 0000 2004 51 Raiffeisenbank Auerbach GENODEF1AUO DE26 7606 9369 0000 0054 52 Commerzbank Auerbach COBADEFFXXX DE26 7734 0076 0390 0230 00
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