Auerbach Stadt-Anzeiger - August 2025

Stadt-Anzeiger Auerbach - August 2025 16 (Fortsetzung Seite 24) Die mittelalterliche Befestigung unserer Stadt Auerbach (Fortetzung von Seite 14) „In den vergangenen 140 Jahren hatten alle Besitzer nur den Turm als Behausung. Erst Paul und Barbara Beßenreither bauten ein Wohnhaus an, das 1937 bezugsfertig war.“ (2, Seite 351) 1964 übernahmen Tochter Maria und ihr Ehemann Erwin Stengel das Anwesen Am Schwedenturm 7 mit dem integrierten runden Turm. „Der 37er Anbau wurde 1965 modernisiert und umgebaut. Im Jahr 1968 vergrößerten Erwin Stengel und Gattin Maria das Gebäude auf der Stadtgrabenseite durch einen weiteren Anbau. Dieser neuerliche, in den Stadtgraben ragende Anbau erforderte jedoch eine besondere Fundamentierung, da der Stadtgraben zwar zugeschüttet, aber das Material nicht verdichtet war. Der Turm selbst wurde zu dieser Zeit erstmals verputzt, erzählte Erwin Stengel, wird aber dennoch seit etwa 40 Jahren nicht mehr bewohnt. Sogar ein neues Blechdach bekam er, jedoch nicht das von Kreisbaumeister Döbrich (Landkreis Eschenbach) geforderte Holzschindeldach. Bei Veränderungen am Turm müsste die Denkmalschutzbehörde eingeschaltet werden und die etwa 1,30 Meter dicken, rundlaufenden Außenmauern wirken in den kleinen, unbeheizten Turmzimmern vielleicht romantisch, sind aber recht unpraktisch, …“ (4) Bekanntmachung über die Fälligkeit von Abgaben Stadt Auerbach i.d.OPf. Auerbach i.d.OPf., 01.07.2025 - Stadtkasse - Az.: 2/21-fe Oberer Marktplatz 1 91275 Auerbach i.d.OPf. Öffentliche Zahlungsaufforderung Auf die nachstehend angegebene Fälligkeit von Abgaben wird aufmerksam gemacht: Fälligkeitstermin Bezeichnung der Abgabe Rate Zahlungszeitraum 15. August 2025 Grundsteuer A 3. Rate Juli - September 2025 15. August 2025 Grundsteuer B 3. Rate Juli - September 2025 15. August 2025 Gewerbesteuer-VZ 3. Rate Juli - September 2025 15. August 2025 Wasser- u. Kanal- gebührenabschlag 2. Rate April - Juni 2025 1. September 2025 Pacht - Pachtjahr 2024 - 2025 Sonderregelung für Kleinbeträge: Nach § 28 Abs. 2 GrStG wird die Grundsteuer fällig - am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn EURO nicht übersteigt - am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig EURO nicht übersteigt. Sofern der Stadt Auerbach i.d.OPf. ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben im SEPALastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Liegt der Stadt Auerbach i.d.OPf. kein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, die fälligen Beträge am Fälligkeitstermin an die Stadt Auerbach i.d.OPf., Stadtkasse, auf eines der unten angegebenen Konten unter Angabe der jeweiligen FAD-Nummer zu überweisen. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforderung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisfolgen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. gez.: Joachim Neuß Erster Bürgermeister Geldinstitut BIC IBAN Sparkasse Auerbach BYLADEM1ESB DE27 7535 1960 0000 2004 51 Raiffeisenbank Auerbach GENODEF1AUO DE26 7606 9369 0000 0054 52 Commerzbank Auerbach COBADEFFXXX DE26 7734 0076 0390 0230 00

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