Stadt-Anzeiger Auerbach - Februar 2025 16 (Fortsetzung Seite 22) Die mittelalterliche Befestigung unserer Stadt Auerbach (Fortsetzung von Rudi Weber) Von den drei Toren der mittelalterlichen Befestigungsanlage der Stadt Auerbach i.d.OPf. * war das mittlere Tor das jüngste und auch kleinste. Es wurde auch Grabentor oder Nürnberger Tor genannt. *Das ist der korrekte Name unserer Stadt: das OPf. ist nicht die Abkürzung von Oberpfalz, sondern von Obere Pfalz. Es fehlt allerdings ein Punkt nach dem großen O, denn eigentlich müsste es ganz korrekt O.Pf. heißen. Zur Erläuterung ein Blick zurück in die Geschichte: 1329 wurde der erste Wittelsbacher Ludwig IV. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs. Im gleichen Jahr 1329 teilte der neue Kaiser sein Land im sog. Hausvertrag von Pavia. Ludwig, der später den Beinamen der Bayer bekam, behielt selber Oberbayern als Stammland. Den Nachkommen seines Bruders Rudolph (1274-1319) überließ er die Kurwürde, die Rheinpfalz und den bayrischen Nordgau, wie unsere Oberpfalz damals hieß. Zur besseren Unterscheidung sprach man von der Pfalz bei Rhein (Rheinpfalz, Kurpfalz oder Untere Pfalz) mit der Hauptstadt Heidelberg, und der Oberen Pfalz mit der Haupt- und Residenzstadt Amberg. Knapp 300 Jahre, bis 1628 gehörte nun die Oberpfalz und damit unsere Heimat zur kurpfälzischen Linie der Wittelsbacher. Erst als Kurfürst Maximilian I. von Bayern (1573-1651) im Jahre 1628 von Kaiser Ferdinand II. (1578-1637; Kaiser HRR ab 1619) die Obere Pfalz erhielt, wurde unsere Heimat wieder bayrisch – und katholisch gemacht. Ludwig IV. (1282 oder 1286-1347; ab 1314 römisch-deutscher König) erhob 1314 den Markt Auerbach zur Stadt. - Dieses Bild ist offensichtlich ein Porträt des Kaisers. (Detail seiner Grabplatte im Münchner Liebfrauendom) Das mittlere Tor entstand als letztes erst kurz nach 1450. Bewohnbar gemacht wurde es erst 1592. „Der erste Bewohner war der Drechsler und Torwart Hans Reindl. Auf diesem Tore wohnte auch die Hebamme des oberen Stadtbezirks.“ (2, Seite 69) Bekanntmachung über die Fälligkeit von Abgaben Stadt Auerbach i.d.OPf. Auerbach i.d.OPf., 06.01.2025 - Stadtkasse - Az.: 2/21-fe Oberer Marktplatz 1 91275 Auerbach i.d.OPf. Öffentliche Zahlungsaufforderung Auf die nachstehend angegebene Fälligkeit von Abgaben wird aufmerksam gemacht: Fälligkeitstermin Bezeichnung der Abgabe Rate Zahlungszeitraum 15. Februar 2025 Grundsteuer A 1. Rate Januar – März 2025 15. Februar 2025 Grundsteuer B 1. Rate Januar – März 2025 15. Februar 2025 Gewerbesteuer-VZ 1. Rate Januar – März 2025 15. Februar 2025 Wasser- u. Kanal- gebührenabrechnung - Jahr 2024 1. März 2025 Hundesteuer - Jahr 2025 Sonderregelung für Kleinbeträge: Nach § 28 Abs. 2 GrStG wird die Grundsteuer fällig - am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn EURO nicht übersteigt - am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig EURO nicht übersteigt. Sofern der Stadt Auerbach i.d.OPf. ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben im SEPALastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Liegt der Stadt Auerbach i.d.OPf. kein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, die fälligen Beträge am Fälligkeitstermin an die Stadt Auerbach i.d.OPf., Stadtkasse, auf eines der unten angegebenen Konten unter Angabe der jeweiligen FAD-Nummer zu überweisen. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforderung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisfolgen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. gez.: Joachim Neuß Erster Bürgermeister Geldinstitut BIC IBAN Sparkasse Auerbach BYLADEM1ESB DE27 7535 1960 0000 2004 51 Raiffeisenbank Auerbach GENODEF1AUO DE26 7606 9369 0000 0054 52 Commerzbank Auerbach COBADEFFXXX DE26 7734 0076 0390 0230 00
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