Auerbach Stadt-Anzeiger - Mai 2024

Stadt-Anzeiger Auerbach - Mai 2024 - 24 Teufelskirche (Fortsetzung von Seite 16) Vor Angst und Schrecken ließ das Mädchen die geraffte Schürze los, so dass die aufgesammelten Schätze zu Boden fielen. Als das Gold und die Edelsteine den Felsenboden berührten, lösten sie sich in Luft auf und waren verschwunden. Unglücklicherweise fiel der Theres auch die Laterne zu Boden und erlosch. Hastig und ohne sich umzuschauen rannte sie los, stolperte über Felsbrocken, kroch streckenweise auf allen Vieren und erblickte endlich in der Ferne ein kleines Licht, auf das Theres mit letzter Kraft zulief. Der Schein wurde immer größer und dann hatte die Bauerntochter schließlich den Ausgang der Höhle erreicht. Drunten auf der Straße sah und hörte sie, wie die Hussiten johlend mit den aus ihrem Dorf erbeuteten Schätzen abzogen. Sie ruhte sich kurz aus und konnte nun ungefährdet den Weg zu ihrer Familie wieder aufnehmen und, mit einiger Verspätung, dem Vater das auf den Rücken geschnürte Bündel übergeben. Man glaubte Theres nicht bis … Natürlich erzählte das Mädchen seinen Leuten das Erlebte, aber so recht glauben wollte ihm niemand. Als Theres verlegen in ihre Schürzentasche langte und, o Wunder, dort noch einige Goldstücke und ein paar Edelsteine zum Vorschein kamen, konnte sie ihre Familie und die anderen Schutzsuchenden überzeugen. Hinter der Gestalt des schwarzen Mannes, der dem Mädchen aus Nitzlbuch den Weg in die unterirdische Kirche mit den Schätzen gezeigt hatte, vermuteten die Leute den Teufel. Aber wie genau man die Höhle auch absuchte, den Eingang zu der Teufelskirche mit ihren ungeheuren Schätzen fand man bis auf den heutigen Tag nicht mehr. Sagensammlungen Wie fast überall auf der Welt gibt es auch in unserer näheren Heimat eine Menge von Sagen. Frau Anna Maria Neumüller (1876-1956, Hauptlehrerin) von der Neumühle hat eine ganze Reihe davon fleißig gesammelt und sie unter dem Titel „Sagen und Begebenheiten in und um Auerbach“ veröffentlicht. (7, Seite 67 ff) Ein paar Heimatsagen findet man auch auf meiner Internetseite. (8) Bekanntmachung über die Fälligkeit von Abgaben Stadt Auerbach i.d.OPf. Auerbach i.d.OPf., 12.04.2024 - Stadtkasse - Az.: 2/21-fe Oberer Marktplatz 1 91275 Auerbach i.d.OPf. Öffentliche Zahlungsaufforderung Auf die nachstehend angegebene Fälligkeit von Abgaben wird aufmerksam gemacht: Fälligkeitstermin Bezeichnung der Abgabe Rate Zahlungszeitraum 15. Mai 2024 Grundsteuer A 2. Rate April - Juni 2024 15. Mai 2024 Grundsteuer B 2. Rate April - Juni 2024 15. Mai 2024 Gewerbesteuer-VZ 2. Rate April - Juni 2024 15. Mai 2024 Wasser- u. Kanal- gebührenabschlag 1. Rate Januar – März 2024 Sonderregelung für Kleinbeträge: Nach § 28 Abs. 2 GrStG wird die Grundsteuer fällig - am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn EURO nicht übersteigt - am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig EURO nicht übersteigt. Sofern der Stadt Auerbach i.d.OPf. ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben im SEPALastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Liegt der Stadt Auerbach i.d.OPf. kein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, die fälligen Beträge am Fälligkeitstermin an die Stadt Auerbach i.d.OPf., Stadtkasse, auf eines der unten angegebenen Konten unter Angabe der jeweiligen FAD-Nummer zu überweisen. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse diese öffentliche Zahlungsaufforderung! Durch Vermeidung von Zahlungsverzug ersparen Sie sich Säumnisfolgen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. gez.: Joachim Neuß Erster Bürgermeister Geldinstitut BIC IBAN Sparkasse Auerbach BYLADEM1ESB DE27 7535 1960 0000 2004 51 Raiffeisenbank Auerbach GENODEF1AUO DE26 7606 9369 0000 0054 52 Commerzbank Auerbach COBADEFFXXX DE26 7734 0076 0390 0230 00

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